Pressemitteilung Nr. 305/2022, 30.11.2022

Robuster Arbeitsmarkt in Spree-Neiße trotz angespannter Lage

Der Arbeitsmarkt in Spree-Neiße verhält sich trotz der aktuellen Krisen –  Krieg in Osteuropa, hohe Energiekosten sowie Material- und Lieferengpässe –  stabil. Im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist die Arbeitslosigkeit im November 2022 leicht angestiegen und liegt bei einer Quote von 5,7 %. Im Vergleich zum November 2021 kommt dies einem Zuwachs um 0,1 Prozentpunkte gleich. Waren im November 2021 noch 3.296 Personen arbeitslos gemeldet, sind es in diesem Jahr 3.304, was einem leichten Anstieg um acht Personen entspricht.

Getrennt nach Rechtskreisen haben sich die Arbeitslosenzahlen für November 2022 folgendermaßen entwickelt: Im Rechtskreis SGB III sind 858 Arbeitslose erfasst, 83 Personen weniger als im November 2021. Die anteilige SGB III Arbeitslosenquote steigt auf 1,5 %. Im Rechtskreis SGB II, der in die Zuständigkeit des Jobcenters Spree-Neiße fällt, gibt es 2.446 Arbeitslose, das sind 91 Personen mehr als im Vorjahresmonat. Die anteilige SGB II-Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 4,3 %.
Die Anzahl der durch das Jobcenter Spree-Neiße betreuten Bedarfsgemeinschaften ist leicht zurückgegangen. Es werden im November 2022 3.800 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 4.612 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betreut. Im Vergleich zum November 2021 verzeichnet das Jobcenter einen Rückgang um 59 erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Bundestag und Bundesrat haben am 25.11.2022 dem Bürgergeld-Gesetz zugestimmt. Einige Änderungen sollen am 01. Januar 2023 in Kraft treten. Andere sollen erst im Laufe des Jahres 2023 umgesetzt werden (z. B. die steigenden Freibeträge für Erwerbstätige).
 
„Derzeit befinden wir uns in den Startlöchern, damit das neue Bürgergeld und dessen Regelungen zum 01. Januar 2023 von unserem Jobcenter umgesetzt werden können.“, so die Werkleiterin des Jobcenters Spree-Neiße, Frau Sandra Kattwinkel. „Wer schon Geldleistungen vom Jobcenter bezieht, braucht keinen neuen Antrag auf Bürgergeld zu stellen. Das Jobcenter bleibt zuständig. Eine Umstellung auf die neuen Regelleistungen erfolgt für die Leistungsempfängerinnen und -empfänger automatisch“, ergänzt Frau Kattwinkel.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Übersicht Arbeitslosenzahlen Regionalvergleich November 2022 PDF Datei (30 KB)
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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