Pressemitteilung Nr. 224/01, 21.11.2001

Beschluss des Verwaltungsgerichtes: Duldung verlängern!

Im Fall des ausländerrechtlichen Verfahrens der im Forster Asylbewerberheim lebenden Bosnierin Ribic und ihrer Kinder erging in den heutigen Nachmittagsstunden ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus, wonach der Aufenthalt der betroffenen Ausländerin und ihrer Kinder um weitere zwei Monate zu dulden ist. In der Begründung heißt es, dass "... nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Antragstellerin ... durch eine Behandlung in der Bundesrepublik oder aber die Bereitstellung einer - sicheren - Anschlussbehandlung in Bosnien-Herzegowina möglich ist. Die Kammer erachtet insoweit einen Zeitraum für eine Duldung von zwei Monaten zwar als geboten, aber auch ausreichend." Daraus folge nicht, dass "ein Anspruch auf eine unbefristete Duldung" besteht. Die Ausländerbehörde des Landkreises Spree-Neiße wird gemäß dem heutigen Beschluss die Duldung der Frau Ribic und ihrer Kinder verlängern.


Jana Weber, Pressesprecherin des Landkreises Spree-Neiße
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