Pressemitteilung Nr. 07/2023, 05.01.2023
Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa sucht Jugendschöffinnen/Jugendschöffen
Mit dem Ablauf der fünfjährigen Amtsperiode sind im Jahr 2023 die ehrenamtlichen Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Cottbus für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neu zu wählen.
Gesucht werden in unserem Landkreis Personen, die am Amtsgericht Cottbus als Vertreterinnen/Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Während der Hauptverhandlung üben die Jugendschöffinnen/Jugendschöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen/-richter aus. Über die Schuld- und Straffrage entscheiden ehrenamtliche und professionelle Richterinnen/Richter gemeinsam.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlägt doppelt so viele Personen wie benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes vor (einfache Anzahl der Personen 54). Dieser wählt in der zweiten Jahreshälfte aus den Vorschlägen die Jugendschöffinnen/-schöffen und die Jugendersatzschöffinnen/-schöffen. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Voraussetzungen des Schöffenamtes
Schöffin/Schöffe kann jede/r deutsche Staatsbürgerin/-bürger werden, die/der die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, am 01.01.2024 im Alter zwischen 25 und 69 Jahren ist, zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Wer sich um das Amt einer/eines Jugendschöffin/-schöffen bewirbt, sollte darüber hinaus in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Ausschlussgründe für das Schöffenamt
Bestimmte Personen sind allerdings vom Amt ausgeschlossen oder sollen nicht berufen werden:
- Personen, die infolge eines Richterspruchs die Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,
- Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nicht geeignet sind,
- Richterinnen/Richter und Beamtinnen/Beamte der Staatsanwaltschaft, Notarinnen/Notare und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen/-beamte, Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungshelferinnen/-helfer und Gerichtshelferinnen/-helfer,
- Personen, die acht Jahre lang, d. h. in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden, als ehrenamtliche Schöffinnen/Schöffen tätig waren.
Bewerbungen
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie ist zuständig für das Bewerbungsverfahren, die Prüfung der Bewerbungsvoraussetzungen sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Aufstellung der Vorschlagslisten.
Wenn Sie an der Ausübung dieses Ehrenamtes interessiert sind, können Sie sich für das Jugendschöffenamt bis zum 30.04.2023 telefonisch beim Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Tel.: 03562 986-15102, melden. Sie erhalten dann ein Bewerbungsformular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind.
Interessierte für das Amt können sich auch das Bewerbungsformular von der Landkreisseite unter der Rubrik „Politik & Kreistag“ herunterladen und ausgefüllt zurücksenden an:
Gesucht werden in unserem Landkreis Personen, die am Amtsgericht Cottbus als Vertreterinnen/Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Während der Hauptverhandlung üben die Jugendschöffinnen/Jugendschöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen/-richter aus. Über die Schuld- und Straffrage entscheiden ehrenamtliche und professionelle Richterinnen/Richter gemeinsam.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlägt doppelt so viele Personen wie benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes vor (einfache Anzahl der Personen 54). Dieser wählt in der zweiten Jahreshälfte aus den Vorschlägen die Jugendschöffinnen/-schöffen und die Jugendersatzschöffinnen/-schöffen. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Voraussetzungen des Schöffenamtes
Schöffin/Schöffe kann jede/r deutsche Staatsbürgerin/-bürger werden, die/der die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, am 01.01.2024 im Alter zwischen 25 und 69 Jahren ist, zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Wer sich um das Amt einer/eines Jugendschöffin/-schöffen bewirbt, sollte darüber hinaus in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Ausschlussgründe für das Schöffenamt
Bestimmte Personen sind allerdings vom Amt ausgeschlossen oder sollen nicht berufen werden:
- Personen, die infolge eines Richterspruchs die Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,
- Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nicht geeignet sind,
- Richterinnen/Richter und Beamtinnen/Beamte der Staatsanwaltschaft, Notarinnen/Notare und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen/-beamte, Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungshelferinnen/-helfer und Gerichtshelferinnen/-helfer,
- Personen, die acht Jahre lang, d. h. in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden, als ehrenamtliche Schöffinnen/Schöffen tätig waren.
Bewerbungen
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie ist zuständig für das Bewerbungsverfahren, die Prüfung der Bewerbungsvoraussetzungen sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Aufstellung der Vorschlagslisten.
Wenn Sie an der Ausübung dieses Ehrenamtes interessiert sind, können Sie sich für das Jugendschöffenamt bis zum 30.04.2023 telefonisch beim Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Tel.: 03562 986-15102, melden. Sie erhalten dann ein Bewerbungsformular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind.
Interessierte für das Amt können sich auch das Bewerbungsformular von der Landkreisseite unter der Rubrik „Politik & Kreistag“ herunterladen und ausgefüllt zurücksenden an:
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Heinrich-Heine-Str. 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Telefon: 03562 986-15102
Fax: 03562 986-15188
Internet: www.landkreis-spree-neisse.de
E-Mail: jugendamt@lkspn.de
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Heinrich-Heine-Str. 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Telefon: 03562 986-15102
Fax: 03562 986-15188
Internet: www.landkreis-spree-neisse.de
E-Mail: jugendamt@lkspn.de
Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie im Internet unter www.schoeffen.de.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Formular Bewerbung Jugenschöffinen und Jugendschöffen
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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Erklärung
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