Pressemitteilung Nr. 10/2023, 10.01.2023
Informationen zum Zuschuss für Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen
Zahlreiche Anfragen der Bürgerinnen und Bürger erreichen Kreisverwaltung
Nutzerinnen und Nutzer von Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen sollen finanziell entlastet werden. Dies hat der Bundesrat bereits am Freitag, den 16. Dezember 2022, bestätigt. Doch auf welchem Wege und mit welchen konkreten Konditionen dies erfolgen soll, ist noch nicht endgültig geklärt. Aufgrund der zahlreichen Nachfragen zu diesem Thema gibt der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa hierzu erste Informationen.
Die Auszahlung des Geldes sollen die Bundesländer übernehmen, zur Verfügung gestellt werden die Mittel allerdings durch den Bund. Um die Hilfen zu erhalten, müssen sie beantragt werden. Das ist einer der großen Unterschiede im Vergleich zu den Entlastungen für Gas-Kunden, die automatisch ausgezahlt werden. Wie genau die Antragstellung ablaufen soll und ab wann der Zuschuss zu den Heizkosten überwiesen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Berechtigt soll sein, wer eine Brennstoffrechnung vorlegen kann, wonach sich die Preise mindestens verdoppelt haben. In absoluten Zahlen muss der Zuwachs bei 100,- Euro oder mehr liegen. Erstattet werden – analog zur Gaspreisbremse – 80 Prozent dessen, was über die Verdopplung hinausgeht. Die Förderobergrenze soll 2.000,- Euro pro Haushalt betragen. Dem Antrag sollte eine eidesstattliche Erklärung und die bis zum 1. Dezember 2022 erstellte Rechnung angehängt werden.
Da aktuell noch nicht endgültig geregelt ist, bei welcher staatlichen Stelle (Behörde) die Beantragung des Zuschusses für Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen zu erfolgen hat, bittet der Landkreis alle Bürgerinnen und Bürger von telefonischen Rückfragen an den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa in diesem Zusammenhang derzeit abzusehen.
Sobald gesetzlich geregelt ist, wie die Beantragung und auch über welche staatliche Stelle die Auszahlung abläuft, wird der Landkreis darüber informieren.
Die Auszahlung des Geldes sollen die Bundesländer übernehmen, zur Verfügung gestellt werden die Mittel allerdings durch den Bund. Um die Hilfen zu erhalten, müssen sie beantragt werden. Das ist einer der großen Unterschiede im Vergleich zu den Entlastungen für Gas-Kunden, die automatisch ausgezahlt werden. Wie genau die Antragstellung ablaufen soll und ab wann der Zuschuss zu den Heizkosten überwiesen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Berechtigt soll sein, wer eine Brennstoffrechnung vorlegen kann, wonach sich die Preise mindestens verdoppelt haben. In absoluten Zahlen muss der Zuwachs bei 100,- Euro oder mehr liegen. Erstattet werden – analog zur Gaspreisbremse – 80 Prozent dessen, was über die Verdopplung hinausgeht. Die Förderobergrenze soll 2.000,- Euro pro Haushalt betragen. Dem Antrag sollte eine eidesstattliche Erklärung und die bis zum 1. Dezember 2022 erstellte Rechnung angehängt werden.
Da aktuell noch nicht endgültig geregelt ist, bei welcher staatlichen Stelle (Behörde) die Beantragung des Zuschusses für Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen zu erfolgen hat, bittet der Landkreis alle Bürgerinnen und Bürger von telefonischen Rückfragen an den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa in diesem Zusammenhang derzeit abzusehen.
Sobald gesetzlich geregelt ist, wie die Beantragung und auch über welche staatliche Stelle die Auszahlung abläuft, wird der Landkreis darüber informieren.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa