Pressemitteilung Nr. 254/01, 27.12.2001

Schließung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen

Zum 31.12.2001 wird das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (ARoV) des Landkreises Spree-Neiße geschlossen. Die noch zu bearbeitenden offenen Anträge werden dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV), Magdeburger Str. 51, 14770 Brandenburg übergeben. Anfragen zu den offenen Anträgen sind daher ab dem 01.01.2002 dorthin zu richten. Die Unterlagen der abgeschlossenen Verfahren nach dem Vermögensgesetz und Entschädigungsgesetz verbleiben beim Landkreis und werden hier im Kreisarchiv bis zum Jahre 2050 gelagert. Die Restaufgaben nach dem Vermögensgesetz (Erteilung von Negativattesten, Beantwortung von Anfragen zu abgeschlossenen Fällen) werden von den Mitarbeitern erledigt, die ab dem 01.01.2002 dem Rechtsamt des Landkreises als eigenes Sachgebiet Vermögensangelegenheiten angegliedert werden. Von diesen Mitarbeitern werden auch weiterhin die Anträge zur Erteilung von Grundstücksverkehrsgenehmigungen (GVO) erledigt. Der Arbeitsort der Mitarbeiterinnen befindet sich bis voraussichtlich April 2002 in Forst, Charlottenstraße 9-11, (Postanschrift: Landkreis Spree-Neiße, Rechtsamt, Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst ). Danach ist der Umzug in das Kreishaus, Heinrich-Heine-Str. 1, Haus B (Neubau) vorgesehen. Zum Umzug wird es rechtzeitig verbindliche Informationen geben.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
Seite zurück