Pressemitteilung Nr. 210/2023, 07.08.2023
Gebührenerhöhung Kfz-Zulassung aufgrund der Gesetzesänderung der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) zum 01.09.2023
Zum Freitag, dem 01.09.2023, tritt die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft. Daraus resultieren beinhaltet Änderungen in unterschiedlichen Bereichen.
Die in der Tabelle im Anhang dargestellten Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt. Die durch den Neuerlass der FZV einhergehende Gebührenerhöhung für Zulassungen liegt daher nicht im Ermessen der einzelnen Zulassungsstellen, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe.
Verwertungsnachweis:
Wird ein Fahrzeug verschrottet, wird durch den Entsorgungsbetrieb i.d.R. ein Verwertungsnachweis ausgestellt.
Ab dem 01.09.2023 sind bei einem Antrag auf Außerbetriebssetzung mit Verwertungsnachweis die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II vorzulegen.
Die ZB I und II werden durch die Zulassungsbehörde eingezogen.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa