Pressemitteilung Nr. 211/2023, 09.08.2023

Pflichtumtausch – Führerscheine müssen umgetauscht werden

Als Verkehrsteilnehmerin oder Verkehrsteilnehmer gilt es, die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften im öffentlichen Straßenverkehr einzuhalten. Ebenso wichtig ist es, einen gültigen Führerschein bei sich zu tragen. Daher erfolgt der Umtausch der Führerscheine in fälschungssichere und einheitliche Plastikkärtchen bis spätestens zum 19. Januar 2033. Um einen reibungslosen Umtausch zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber einen gestaffelten Zeitplan zum Umtausch beschlossen.
 
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Davon unberührt bleiben die Kartenführerscheine, welche bereits ein Ablaufdatum haben. Diese sind zu dem genannten Datum umzutauschen. Bereits abgeschlossen sein sollte der Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1953 bis 1958 sowie die Jahrgänge 1959 bis 1964. Diese mussten bereits bis 19. Januar 2022 bzw. 2023 den Umtausch durchgeführt haben.

Umtausch des Führerscheins beantragen: 

Die Antragstellung zum Umtausch des Führerscheins kann in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa in Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) oder im zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Es ist in jedem Fall ein Termin vorab zu vereinbaren! Benötigt werden der Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, der aktuelle Führerschein, ein biometrisches Passbild sowie 25,30 Euro.

Wer im Besitz eines Nachweises über die Erteilung der Fahrerlaubnis (s.g. VK30) ist, muss diese ebenfalls vorlegen. Wer seine Fahrerlaubnis außerhalb des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa erworben hat, kann von sich aus eine Karteikartenabschrift bei der erteilenden Fahrerlaubnisbehörde des letzten Führerscheins beantragen und an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa senden. Liegt die Abschrift nicht vor, fordert die Fahrerlaubnisbehörde diese an.
Die Eintragungen bleiben vom Umtausch unberührt. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Besitzstände und Fahrerlaubnisklassen werden in das neue Dokument übernommen.

Weitere Auskünfte zum Führerscheinumtausch erteilt die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa unter folgenden Erreichbarkeiten:
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de
Telefon: 03562 986-0
 
Zur Gewährung eines fristgerechten Umtausches wird bereits jetzt empfohlen, den Antrag zum Pflichtumtausch zu stellen.
 
Im Anhang ist der Zeitplan zum Umtausch als tabellarische Übersicht zu finden.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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