Pressemitteilung Nr. 257/2023, 05.10.2023
Zusätzliche Auflagen bei Geflügelausstellungen und im Geflügelhandel
Neue Tierseuchenallgemeinverfügung
Vor dem Hintergrund der andauernden Geflügelpest-Lage bei Wildvögeln in Brandenburg und dem damit verbundenen Eintrags- und Verbreitungsrisikos für Hausflügelbestände hat der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa am 05. Oktober 2023 eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, deren Anordnungen sich an alle Halterinnen und Halter von Geflügel richtet.
Die Allgemeinverfügung legt zusätzliche Maßnahmen fest, die bei Geflügelausstellungen und im Geflügelhandel verpflichtend sind.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist unter www.lkspn, Aktuelles, Amtsblatt Nr. 24 (https://www.lkspn.de/aktuelles/aktuelles-landkreis-spree-neisse/amtsblatt.html zu finden.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa