Pressemitteilung Nr. 263/2023, 11.10.2023

Auflagen bei Geflügelausstellungen in Spree-Neiße

Erläuterungen zur neuen Tierseuchenallgemeinverfügung

In den vergangenen Wochen wurden im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa mehrere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln diagnostiziert. Um das Risiko des Eintrages und der Weiterverbreitung der Geflügelpest in Hausbestände zu minimieren, wurde per Tierseuchenallgemeinverfügung das Zusammenbringen von (Rasse)-Geflügel unterschiedlicher Herkünfte (Geflügelausstellungen) und die Haltung über mehrere Tage am Ausstellungsort an tierseuchenrechtliche Auflagen verpflichtend für alle Halterinnen und Halter von Geflügel gebunden.
Für die Ausstellung mit Geflügel sind mindestens folgende Auflagen zu erfüllen:
1.         Für alle teilnehmenden Geflügel (auch Hühner) gilt die Untersuchungspflicht auf die Geflügelpest. Hiervon ausgenommen sind lediglich Tauben.
2.         Die Probenahmen sind von beauftragten Tierärzten durchzuführen.
3.         Die Durchführung der Untersuchungen können in allen akkreditierten Laboren ausgeführt werden.
 
Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa hatte am 05. Oktober 2023 aufgrund der andauernden Geflügelpest-Lage bei Wildvögeln eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist unter www.lkspn, Aktuelles, Amtsblatt Nr. 24  (https://www.lkspn.de/aktuelles/aktuelles-landkreis-spree-neisse/amtsblatt.html zu finden.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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