Pressemitteilung Nr. 27/2024, 02.02.2024
Erste Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest
Mit der 1. Änderung werden Ausnahmen möglich, um den Schaden für die betroffenen Geflügelhalter so gering wie möglich zu halten.
Nach erfolgter amtlicher Risikoeinschätzung, die auf durchgeführte Vorortkontrollen der betroffenen Geflügelhalter basiert, sieht der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa das Risiko einer Verbreitung des Geflügelpestvirus durch Verbringungen in die bzw. aus der Überwachungszone als sehr gering an.
Es ist tierseuchenrechtlich vertretbar, Verbringungen von Tieren und Produkten in und aus Betrieben in der Überwachungszone nicht weiter zu verbieten.
Die Aufstallungspflicht und die anderen angeordneten Maßnahmen bleiben bestehen.
Die 1. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest ist auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.lkspn.de/politik/allgemeinverfuegungen.html sowie im Amtsblatt 03/2024 zu finden.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa