Pressemitteilung Nr. 31/2024, 06.02.2024
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest weiterhin in Kraft
Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa weist daraufhin, dass die mit Wirkung zum 24. Januar 2024 veröffentlichte Tierseuchenallgemeinverfügung mit Einrichtung einer Sperrzone weiterhin in Kraft ist.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind dazu aufgerufen sich zu informieren und entsprechend der Verordnung in der festgelegten Sperrzone eine Aufstallung vorzunehmen. Die Maßnahmen dienen dem Schutz vor Ausbreitung des hochpathogenen aviären Influenza-Erregers (HPAI, Geflügelpest) und sollen Infektionen von Haus- und Rassegeflügelbeständen verhindern.
Das Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa führt in der Sperrzone Kontrollen durch.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung mit der dazugehörigen Karte mit Darstellung der Sperrzone sowie die 1. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest sind auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.lkspn.de/politik/allgemeinverfuegungen.html sowie im Amtsblatt 02/2024 und Amtsblatt 03/2024 zu finden.
Die Amtsblätter liegen ebenfalls in den Kommunen zur Einsicht und Mitnahme aus.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa