Pressemitteilung Nr. 87/2024, 17.04.2024
Erörterungstermin im Anhörungsverfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Bagenz
Information der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa beabsichtigt zum Schutz des Grundwassers und der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Bagenz des Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes (SWAZ) ein Wasserschutzgebiet durch Verordnung festzusetzen. Vom 14. Februar 2024 bis einschließlich 13. März 2024 wurden dazu der Verordnungsentwurf, die Begründung sowie die Liegenschaftskarte und die Topografische Karte auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.
Weiterhin lagen die Anhörungsunterlagen bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) und dem Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband (SWAZ), Heinrichstr. 9, 03130 Spremberg/Grodk öffentlich aus.
Bis zum 27. März 2024 konnte jede Person Einwendungen oder Hinweise zur geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebietes und den Schutzbestimmungen bei der Unteren Wasserbehörde vorbringen. Daneben wurden die Träger öffentlicher Belange um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Gemäß § 16 Absatz 2 des Brandenburgischen Wassergesetztes (BbgWG) findet nun die Erörterung der rechtzeitig eingegangenen Einwendungen am Mittwoch, dem 15. Mai 2024 ab 15:00 Uhr im Verbandssaal des Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband (SWAZ), Heinrichstraße 9 in 03130 Spremberg/Grodk statt.
Der Termin dient der sachlichen Erörterung der rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen. Die Teilnahme ist jeder Person, die sich von dem geplanten Vorhaben betroffen fühlt, freigestellt. Sollten Einwender persönlich an der Wahrnehmung des Erörterungstermins gehindert sein, so steht es ihnen frei, einen bevollmächtigten Vertreter mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Termin zu beauftragen. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin auch ohne sie oder ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können und dass das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Erörterung beendet ist.
Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt Nr. 15/2024 auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkspn.de zu finden.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa