Pressemitteilung Nr. 201/2024, 29.08.2024

Fördermöglichkeit

Beantragung von Fördermitteln für Weiterbildungseinrichtungen bis zum 30. September 2024

Die Kreisverwaltung stellt für den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa Fördermittel zur Grundversorgung gemäß § 7 des Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetzes (BbgEBG) vom 01. Januar 2024 zur Verfügung.

Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel bildet die Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung gemäß BbgEBG §9 durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. 

Bis zum 30. September 2024 können Anträge von anerkannten Bildungsträgern für das Jahr 2025 gestellt werden.
Nähere Informationen unter Telefon: 03562/6981-94018 – Petra Neumann (Sachbearbeiterin Kultur).


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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