Pressemitteilung Nr. 56/2002, 28.03.2002
Videoüberwachung an Containerstandplätzen:
„Habe leider aus Eile einen Fehler gemacht ...“, „Der Abfallsack wurde aus Versehen dort abgelegt ...“ oder „Da war ja schon ein großer Berg von Müllsäcken ...“ - so und ähnlich äußerten sich die ertappten 13 Müllsünder, die mit Hilfe der Videotechnik in den vergangenen vier Wochen im Landkreis Spree-Neiße überführt werden konnten. Gegen alle „Sünder“ wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, die ein der Tatschwere angepasstes Bußgeld zur Folge haben.
Diejenigen, die „nur“ Säcke mit Verpackungsmaterialien (LVP) bei den nicht mehr vorhandenen LVP-Containern ablegten, weil es ihnen Andere vormachten, waren wohl eher die kleineren Fische, und man möge ihnen glauben, dass sie dies in Zukunft unterlassen werden. Aber da gab es auch die Größeren, die die Kompottgläser samt Omas sorgfältig Eingewecktem in die Glascontainer warfen und als Highlight mit vollen Tetrapacks das Zielwerfen übten. Klar, dass bei solch einer Übung so manche Packung ihr Ziel verfehlte und diese dann vor bzw. an den Containern zerplatzte. Und mal ehrlich, wer sich die Mühe macht, zwei Glasscheiben sorgfältig in eine Decke zu wickeln, um sie dann am Containerplatz abzustellen, handelte mit Sicherheit nicht aus Versehen. Von einem fahrlässigen Handeln durch den Beschuldigten kann da nicht mehr ausgegangen werden. Wer so handelt, handelt vorsätzlich und muss mit einem erhöhten Bußgeldbetrag rechnen.
Bei den Bußgeldern, deren Minimum 50 Euro und Maximum 500 Euro beträgt, brauchen Mann oder Frau eigentlich keine besonderen mathematischen Kenntnisse, um sich auszurechen, dass sie ihre Haushaltskasse mit den Kosten einer zusätzlichen Mülltonnenentleerung, die garantiert weit unter dem Bußgeldminimum liegt, durchaus hätten schonen können ...
Dr. Wolfgang Thamke
Werkleiter des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße