Pressemitteilung Nr. 298/2024, 26.11.2024

Afrikanische Schweinepest: Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung verkleinert ASP-Restriktionsgebiete

Erfolgreiche Bekämpfungsmaßnahmen in Spree-Neiße

Im Rahmen der Bekämpfungsmaßnahmen der Afrikanischen Schweinepest wurde am 8. Oktober 2022 eine Tierseuchenallgemeinverfügung im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa mit festgelegten Restriktionszonen erlassen. Damit einher gingen unter anderem Einschränkungen in den Bereichen Jagd und Landwirtschaft; auch die Errichtung von Wildschweinbarrieren wurde erforderlich.

Im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa können dank intensiver Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen erstmalig die Sperrzone II verkleinert und Teile der Sperrzone I aufgehoben werden. Es ist dem Landkreis gelungen die Tierseuche Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen nördlich der Bundesautobahn 15 erfolgreich zu tilgen.

Der Schutzkorridor nach Polen und die Restriktionsgebiete südlich der Bundesautobahn bleiben zunächst bestehen. Um das Ziel der vollständigen Tilgung im Landkreis zu erreichen und Neueinträge der Tierseuche aus Nachbarbundesländern und Nachbarstaaten zu verhindern, appelliert der Landkreis nochmals an alle Bürgerinnen und Bürger die bestehenden ASP-Zäune zu dulden, Schadstellen dem Landkreis unter kats-asp@lkspn.de oder per Telefon unter 03562 986 13999 zu melden und offene Tore wieder zu schließen.

Die geänderte Tierseuchenallgemeinverfügung in der Fassung vom 26. November 2024 ist im Amtsblatt Nr. 49/2024 und unter amtsblatt.lkspn.de veröffentlicht.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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