Pressemitteilung Nr. 115/02, 02.07.2002

Nutzungseinschränkungen für Forster Kitas wieder aufgehoben

Messergebnisse lagen unterhalb der Nachweisgrenze / Küchenverlagerung in Ev. Kindertagesstätte bleibt bestehen Die im Juni 2002 vorgenommenen Untersuchungen der erdnahen Atmosphäre in den gesperrten Spielplatzbereichen der Kindertagesstätte "Friedrich Fröbel" in der Blumenstraße 11 und dem evangelischen Kindergarten in der Otto-Nagel-Straße 4 in Forst (Lausitz) ergaben keine Werte, die eine weitere Sperrung rechtfertigen. Die Konzentrationen an leicht flüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen im Bereich von 50 Zentimetern über dem Gelände lagen unterhalb der Nachweisgrenze. Damit können die Kleinen ihre Spielplätze in Erwartung sommerlichen Wetters wieder in Besitz nehmen. Die vorsorglich ausgesprochenen Nutzungsverbote für die Spielplätze (siehe Pressemitteilung Nr. 107/02 vom 13.06.02) sind ab sofort aufgehoben. Einschränkungen bestehen allerdings weiterhin für die Nutzung der Kellerräume der evangelischen Kindertagesstätte: Die bereits erfolgte Verlagerung des Küchenbereiches in das Obergeschoss muss bestehen bleiben. In Auswertung der Untersuchungsergebnisse der Kellerraumluft ist davon auszugehen, dass Gefährdungen der Gesundheit von Kindern und erwachsenen Personen bei langfristigem Aufenthalt, bei Kindern auch bei kurzfristigem Aufenthalt, nicht vollständig auszuschließen sind. Mit der Nutzung des Kellerraumes als Küche ist ein langfristiger Aufenthalt von Erwachsenen verbunden. Ausgehend vom Stand der Wissenschaft ist es außerdem nicht möglich, den Einfluss der gemessenen LCKW-Konzentrationen auf die in der Küche zubereiteten Speisen mit ausreichender Sicherheit zu beurteilen. Der Aufenthalt von Kindern in den Kellerräumen ist grundsätzlich zu vermeiden! Ein kurzfristiger Aufenthalt von Erwachsenen in diesen Räumen ist dagegen möglich.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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