Pressemitteilung Nr. 327/12, 22.11.2012
Wichtige Informationen zur Gefahrenquelle Kreisverkehr
In Deutschland wurde mit Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 11. Dezember 2000 der § 9a neu in die StVO aufgenommen, der das Verhalten im Kreisverkehr regelt und das Kreisverkehrsschild definiert.
Aus gegebenem Anlass wird auf die damit im Zusammenhang immer wieder auftretenden Schwierigkeiten und Probleme hingewiesen.
Der Kreisverkehr am Wasserturm in der Kreisstadt Forst (Lausitz) stellt eine der Unfallhäufungsstellen im Sinne des Erlasses zur Arbeit der Unfallkommission dar.
Die Szenerie dürfte jedem geläufig sein, der sich bereits im Kreisverkehr bewegt oder das Geschehen dort beobachtet hat. Sicherheitsprobleme ergeben sich in erster Linie für die Radfahrer als schwächere und auch die Fußgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer.
Es sind einige Verhaltensregeln und die Einhaltung der Vorschriften für den Kreisverkehr von größter Wichtigkeit:
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Fahrzeuge im Kreisverkehr haben grundsätzlich Vorfahrt.
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Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden.
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Vor Verlassen des Kreisverkehrs ist rechts zu blinken.
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Bequemes Abkürzen des Weges durch Überfahren der Mittelinsel ist außer für besonders große Fahrzeuge nicht erlaubt.
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Im Kreisverkehr ist das Halten verboten – es sei denn, es ist verkehrsbedingt erforderlich. Sollte er ausnahmsweise „verstopft“ sein, ist davor abzuwarten, bis genügend Fahrzeuge herausgefahren sind.
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Das Rückwärtssetzen ist verboten.
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Der Kreisverkehr ist zügig zu durchfahren, um außen Wartende nicht zu behindern.
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Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist verboten (auch für Radfahrer!).
Aus dem Vorgenannten ergeben sich folgende Verhaltenshinweise, die stets von jedem Verkehrsteilnehmer Beachtung finden sollten:
Das Tempo ist bei Annäherung an den Kreisverkehr grundsätzlich herabzusetzen.
Sowohl bei der Ein- wie bei der Ausfahrt ist insbesondere auf evtl. querende Radfahrer zu achten, da auch diese sich im Kreisverkehr bewegen können und den Vorrang haben. Auf Fußgänger muss besondere Rücksicht genommen und, wenn nötig, gewartet werden.
Sollte für den Verkehrsteilnehmer erkennbar sein, dass ein Passieren des Kreisverkehrs ohne Halt darin nicht „mehr“ möglich ist, hat er bereits vor der Einfahrt zu halten.
Insbesondere bei dem Kreisel am Wasserturm in Forst (Lausitz) erlangt dies wegen der örtlichen Gegebenheiten aufgrund des vorherigen bzw. nachfolgenden Bahnüberganges außerordentliche Bedeutung. Die Beachtung dessen ist schon deshalb von Wichtigkeit, um eine ggf. dringend notwendige ungehinderte Durchfahrt für Feuerwehr, Polizei oder Rettungsfahrzeuge zu ermöglichen. Erforderlichenfalls muss eine Extrarunde gedreht werden, um den Kreisel zu verlassen und sich erneut anzustellen.
Den Radfahrern wird im Interesse der eigenen Sicherheit und zur Vermeidung von Unmissverständlichkeiten empfohlen, selbst bei Verbleib im Kreisverkehr, dies anzuzeigen.
Hierzu besteht gem. StVO allerdings keine Verpflichtung. Gleichwohl hat der Radfahrer das Verlassen des Kreisverkehrs vor der Ausfahrt durch Anzeigen den anderen Verkehrsteilnehmern zwingend zu erkennen zu geben. In jedem Fall sollte der Blickkontakt mit dem Autofahrer gesucht und gehalten werden.
Werte Verkehrsteilnehmer, machen Sie sich folgende Grundregeln zum Grundsatz Ihres Verhaltens im Kreisverkehr:
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Schauen Sie vor der Ein- und Ausfahrt, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer Vorrang hat.
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Achten Sie dabei besonders auf Fußgänger und Radfahrer, die vor dem Kreisverkehr die Straße überqueren könnten.
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Ist der Kreisverkehr „verstopft“, müssen Sie so lange warten, bis genügend Autos herausgefahren sind.
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Beim Verlassen des Kreisverkehrs müssen Sie erneut auf Fußgänger und Radfahrer achten.
„Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ dies war schon immer die beste Lösung zur Vermeidung von Unfällen. Durch entsprechende Aufmerksamkeit können wir alle dazu beitragen.
Unfallkommission des Landkreises Spree-Neiße
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße