Pressemitteilung Nr. 108/13, 30.04.2013

Das Amt für Ausbildungsförderung informiert:

Die Anträge auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - dem sogenannten Meister-BAföG - sollten rechtzeitig, d.h. spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahres / der Ausbildung / der Maßnahme gestellt werden.

Mit dem neuen Ausbildungsjahr wird ein Onlineverfahren zur Bearbeitung der Anträge eingeführt.

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind ab sofort unter www.bafoeg-brandenburg.de online zugänglich und können dort ausgefüllt werden. Ein Versand von Antragsunterlagen durch das Amt für Ausbildungsförderung wird zukünftig nicht mehr erfolgen.

Zur Beratung und Unterstützung stehen die Mitarbeiterinnen des Amtes für Ausbildungsförderung des Landkreises Spree-Neiße gern zur Verfügung.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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