Pressemitteilung Nr. 218/02, 26.11.2002

Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen

Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr hat die Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen überarbeitet und den neuen Anforderungen an die Wohnungsbauförderung im Bestand angepasst. Die fortgeschriebene Richtlinie wurde im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 41 vom 02.10.2002 veröffentlicht und tritt am 01.01.2003 in Kraft. Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen in Form von zinsgünstigen Darlehen für die Modernisierung und Instandsetzungen von Wohngebäuden in traditioneller und industrieller Bauweise mit dem Ziel, den Gebrauchswert der Mietwohnungen durch entsprechende Maßnahmen nachhaltig zu erhöhen. Es werden insbesondere Fördermaßnahmen in Innenstadtbereichen in Verbindung mit den Stadtumbaukonzepten berücksichtigt. Die Konditionen des Darlehens unterscheiden sich nach differenzierten Gebietskulissen. Die Höhe der Zuwendung bei Mauerwerksbauten ist abhängig von der Größe der Wohnungen, bei industriell gefertigten Wohngebäuden (Block- und Plattenbauten) von der Anzahl der Wohngeschosse. Darüber hinaus werden nach der Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen erhöhte Zuwendungen für besondere Maßnahmen und Aufwendungen gewährt. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte. Gefördert werden Gebäude, die nach Abschluss der Maßnahmen zur dauerhaften Wohnungsversorgung geeignet und bestimmt sind und mindestens drei Mietwohnungen je Gebäude enthalten. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) ist Bewilligungsstelle und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Anmeldungen zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (Mauerwerksbauten) für das folgende Programmjahr sind auf einem vorgeschriebenen Anmeldeformular jeweils bis zum 30. Juni und 31. Dezember des laufenden Jahres beim Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Wirtschafts- und Strukturförderung, Heinrich-Heine-Str.1, 03149 Forst (Lausitz) einzureichen. Für industriell gefertigte Wohngebäude gibt es bei der ILB ein laufendes Antragsverfahren.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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