Pressemitteilung Nr. 168/13, 17.06.2013
Hilfspaket für Hochwasser geschädigte Landwirte in Brandenburg wird vorbereitet
Nach einer heute vorgelegten Übersicht von Agrarminister Jörg Vogelsänger betragen die Schäden durch das aktuelle Hochwasser in der brandenburgischen Landwirtschaft rund 40 Millionen Euro.
„Aktuell laufen bei uns immer noch Meldungen aus den Ämtern für Landwirtschaft ein. Betroffen sind insbesondere die Landkreise Elbe-Elster, Havelland, Prignitz und Spree-Neiße“, so Vogelsänger heute vor Bauern im Havelland: „Im Englischen gibt es eine alte Lebensweisheit: Wer schnell gibt, hilft doppelt! Nach dieser Maxime wollen auch wir keine Zeit verlieren und zügig Hilfen für die betroffenen Landwirte auf den Weg bringen. Das Land hat bei allen bisherigen Flutkatastrophen bewiesen, dass kein Betrieb wegen eines Hochwassers aufgeben muss.“
Nicht nur an der Elbe, auch entlang der Schwarzen Elster sind in Brandenburg erhebliche Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen zu verzeichnen.
In Brandenburg sind mindestens 35.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche überschwemmt, auf denen es in diesem Jahr keine Ernte mehr geben wird. Anders als 2002 musste in diesem Jahr die Flutung vor der Ernte erfolgen. Betroffen sind auch Tierhalter, die ihre Weiden beziehungsweise Futterflächen verloren haben. Offen ist, wann die überfluteten Flächen in der Nähe der Deiche und in den Havelpoldern wieder bestellt werden können. Geklärt werden müssen weiterhin Fragen zu den Kosten für Bodenproben oder zum Auspumpen der Polder.
Ländervertreter aus den Agrarministerien verhandeln seit der vergangenen Woche mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium über ein gemeinsames Hilfspaket. Dieses soll in eine Rahmenrichtlinie münden, die von einer Landesrichtlinie untersetzt wird, für die das Land Brandenburg mit dem Bund eine Verwaltungsvereinbarung zur Auszahlung der Hilfsgelder abschließt.
Danach würden wie nach dem Hochwasser 2002 50 Prozent der errechneten Schäden (Naturalschaden) – in Brandenburg nach Stand von heute rund 20 Millionen Euro - ausgeglichen werden. Die Finanzierung dieses Pakets soll wiederum je zur Hälfte aus dem Bundeshaushalt und dem Landeshaushalt bereitgestellt werden. Da sämtliche Beihilfen im Agrarbereich durch die Europäische Kommission genehmigt werden müssen, hat die Bundesregierung bereits Kontakt mit der zuständigen Generaldirektion für Landwirtschaft aufgenommen.
Anträge auf Schadensausgleich können bis zum 31. Dezember dieses Jahres gestellt werden. Die letzten Auszahlungen sollen bis zum 31. März 2014 erfolgen.
Geklärt ist, dass für die überfluteten Grünland- und Ackerflächen die vollständige Auszahlung der Direktzahlungen und der Zahlungen für die Agrarumweltmaßnahmen erfolgen wird. Nach den Regeln des Kulturlandschaftsprogramms Brandenburg hätten Landwirte ihre Grünlandflächen regulär erst ab dem 16. Juni nutzen können. Um wenigstens einen Teil des Futters bergen zu können, durften die Betriebe mit steigenden Pegeln vorab auf diese Flächen. Notwendig ist in jedem Fall eine Anzeige der Überflutungsflächen gegenüber den Landwirtschaftsämtern durch die Agrarbetriebe.
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Brandenburg
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße