Pressemitteilung Nr. 74/14, 03.04.2014

Neues Förderprogramm für Arbeitslose

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie hat kurzfristig ein neues Förderprogramm für arbeitslose Ältere und Alleinerziehende aufgelegt. Dieses Programm wurde jetzt vom Jobcenter im Rahmen einer Beratung mit den Amtsdirektoren und Bürgermeistern im Landkreis vorgestellt.
 
Am Dienstag, dem 01.04.2014, fand eine Beratung des Jobcenters Spree-Neiße mit Vertretern der Ämtern und Gemeinden zur Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms 2014 statt.
Besprochen wurden u. a. der aktuelle Stand der Umsetzung der Maßnahmen in den einzelnen Gemeinden und Ämtern (Arbeitsgelegenheiten bzw. 1 Euro-Jobs), sowie die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen.
 
Erörtert wurde auch das Auslaufen des Bundesprogramms „Bürgerarbeit“. In diesem Programm sind im Landkreis bisher 370 Personen eingesetzt. Die für einen Zeitraum von drei Jahren gestützten Stellen mit gemeinnützigen Tätigkeiten in verschiedenen Aufgabenbereichen, laufen stufenweise zum Jahresende aus.
 
Sowohl von den anwesenden Vertretern der Gemeinden und Ämtern, als auch von den Vertretern des Jobcenters, wurde dieses Projekt sehr positiv bewertet und ein Anschlussprogramm als wünschenswert angesehen. „Mit dem Programm „Bürgerarbeit“ konnten wichtige zusätzliche Arbeiten im sozialen und kommunalen Bereich sowie bei zahlreichen Vereinen geleistet werden. Gleichzeitig war dieses Programm für die Arbeitslosen eine gute Gelegenheit, ihre Leistungsfähigkeit über einen längeren Zeitraum unter Beweis zu stellen“ so der Werkleiter Hermann Kostrewa.
Seitens des Bundes ist jedoch bisher kein vergleichbares Beschäftigungsprogramm vorgesehen, so dass das Jobcenter den bisherigen Trägern keine Anschlussprojekte anbieten kann. Der weitere Schwerpunkt der Maßnahmen wird auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen gelegt.
 
Diesem Ziel entsprechend, wird das Jobcenter Spree-Neiße alle „Bürgerarbeiter“ spätestens sechs Wochen vor Auslaufen der Maßnahme zu einem Beratungsgespräch einladen und gezielt über Möglichkeiten auf dem 1. Arbeitsmarkt und die eventuelle Notwendigkeit von Qualifizierungsmaßnahmen, sprechen. Hierüber wurde bereits im Werksausschuss am 18.03.2014 informiert.
 
Eine Möglichkeit für eine Anschlussbeschäftigung kann sich unten anderen durch die Gewährung von Eingliederungszuschüssen nach dem SGB II bieten. Auch über diese Möglichkeit wurde mit den Gemeindevertretern beraten. So können neu aufgenommene Beschäftigungsverhältnisse von bisher Arbeitslosen in Abhängigkeit von der konkreten Stelle und vorliegenden Vermittlungshemmnissen des Klienten im Einzelfall bis zu 12 Monate finanziell gefördert werden. Diese Möglichkeit besteht für alle Unternehmen und auch für den kommunalen und sozialen Bereich. Der Arbeitgeberservice des Jobcenters berät hierzu im Einzelfall zu den Fördermöglichkeiten und schlägt auch für die jeweils zu besetzenden Stellen geeignete Personen vor.
 
Als weiterer Punkt wurde in der Beratung das neue Förderprogramm des Landes „JAA! Jobs für Ältere und Alleinerziehende“ vorgestellt. Dieses wurde speziell für den Personenkreis der arbeitslosen Alleinerziehenden, deren Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für ältere Arbeitslose ab 50 Jahren, entwickelt. Privatrechtlich organisierte Unternehmen haben hierbei die Möglichkeit mit einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (zugrunde gelegt wird 120 % des Arbeitnehmerbruttos) unterstützt zu werden. Stellen bei Kommunen können jedoch nicht finanziert werden. Eine Förderung ist ab Antragstellung bzw. Tätigkeitsbeginn bis zum 31.03.2015 möglich. Antragsbearbeitung und Bewilligung dieses Programms erfolgen über die LASA-Brandenburg.
 
„Das Jobcenter wird dieses Programm gezielt unterstützen und für die einzelnen arbeitslosen Leistungsempfängern eine Förderbescheinigung ausstellen, die bei Bewerbungen mit vorgelegt werden kann“ erklärt der Werkleiter Hermann Kostrewa. „Wir hoffen so möglichst vielen Personen eine konkrete Unterstützung bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt bieten zu können“ so Kostrewa weiter. Die Ausgabe der Förderbescheinigung erfolgt über die zuständigen Fallmanager.
 
Für interessierte Arbeitgeber seht das Jobcenter Spree-Neiße unter der Rufnummer (03562) 986 15565 (Frau Mudra) oder im Rahmen eines Gespräches mit dem Arbeitgeberservice des Jobcenters, Telefon-Nr.: (03562) 986 15565, beratend zur Verfügung.
 
Hermann Kostrewa
Werkleiter Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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