Pressemitteilung Nr. 250/2002, 27.12.2002

1. Anglerprüfung 2003 im Landkreis Spree-Neiße

Am 08. März 2003, von 09:00 bis 11:00 Uhr, findet eine Anglerprüfung für das Territorium des Landkreises Spree-Neiße statt. Die Bewerber müssen bis zum Prüfungstermin das 14. Lebensjahr vollendet haben. Der Antrag für die Zulassung zur Anglerprüfung ist schriftlich (Anträge bei der unteren Fischereibehörde erhältlich) bis zum 21.02.2003 bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz), Info-Tel.: 03562-98618322/25, zu stellen. Mit der Antragstellung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 EUR zu entrichten. Für Bewerber, die Ihren Wohnsitz im Territorium der Stadt Cottbus haben, ist die untere Fischereibehörde der Stadtverwaltung Cottbus zuständig (Stadtverwaltung Cottbus, untere Fischereibehörde, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67, 03044 Cottbus, Info-Tel.: 0355-6122363).


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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