Pressemitteilung Nr. 153/14, 03.07.2014

Feierliche Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des Landkreises Spree-Neiße

Mit dem vollständigen Inkrafttreten des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes zum 01.01.2013 entspricht das Schornsteinfegerrecht in Deutschland den europarechtlichen Vorgaben zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.
 
Seit Februar 2014 obliegt den Landkreisen im Land Brandenburg die Aufgabe der öffentlichen Ausschreibung der Bezirke und die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die im jeweiligen Landkreis bestehenden Bezirke, zur Wahrnehmung der als hoheitliche Aufgabe in eigener Verantwortung.
 
Als erster Landkreis im Land Brandenburg werden
am Dienstag, dem 08.07.2014, um 16:00 Uhr
im Raum A1.11,
Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (L.)
zehn Schornsteinfegermeistern die Bestellungsurkunden zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit Wirkung vom 01.01.2015 durch Landrat Harald Altekrüger feierlich überreicht.
 
Hierzu laden wir alle Medienvertreter herzlich ein!
 
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
Seite zurück