Pressemitteilung Nr. 232/14, 29.10.2014

Landkreis erteilt Baugenehmigung für Ferkelaufzuchtanlage Wadelsdorf

Landesamt entscheidet über Freigabe und Wiederinbetriebnahme
 

Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen ist die Baugenehmigung von der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Spree-Neiße erteilt worden, da dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
 
Über die Freigabe und Wiederinbetriebnahme der Anlage entscheidet das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) nach Anzeige der Bauherren nach § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz.
 
Die Aufsicht zur Betreibung der Anlage gemäß den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegt beim LUGV.
 
Der vom Bauherrn gestellte Antrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach angeordneter Baueinstellung ist damit gegenstandslos.
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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