Pressemitteilung Nr. 78/03, 16.04.2003

Maßnahmen zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest

Neue Verordnung seit 13.04.2003 in Kraft Auf Grund der weiteren Ausbreitung der Klassischen Geflügelpest in den Niederlanden bis an die deutsche Grenze zu Nordrhein-Westfalen, mit Einbeziehung von deutschem Gebiet in die Überwachungszone, ist am 13.04.03 eine Bundesverordnung mit nachfolgenden Schutzmaßnahmen in Kraft getreten: 1. Die Haltung von Enten und Gänsen ist unverzüglich mit Angabe des Namens, der Anschrift, der Anzahl der gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Spree-Neiße anzuzeigen. 2. Treten in einem Geflügelbestand (Hühner einschließlich Perlhühner, Truthühner, Enten Gänse) innerhalb von 24 Stunden Verluste von mehr als 2% auf oder kommt es zu einer erheblichen Minderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so ist unverzüglich das o.g. Amt zu informieren, um diagnostische Maßnahmen einleiten zu können. 3. Geflügelmärkte, Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel sind untersagt. Ausnahmen kann das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf Antrag im Einzelfall zulassen. 4. Geflügel darf den Bestand nur verlassen, wenn 24 Stunden davor eine tierärztliche Untersuchung des Bestandes durchgeführt wurde und diese keine Hinweise für das Vorliegen von Klassischer Geflügelpest ergeben hat. 5. Geflügelhalter haben ab sofort ein Bestandsregister mit Datum des Zugangs und des Abgangs, der Geflügelart, Name und Anschrift des Transportunternehmens, des bisherigen Besitzers und des Käufers zu führen. Diese Verordnung hat zunächst bis zum Ablauf des 12.10.2003 Gültigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Spree-Neiße. Dieses erreichen Sie unter der Telefonnummer (03562) 986-13901 oder unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt@lkspn.de.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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