Pressemitteilung Nr. 149/03, 29.07.2003

Hinweise zur neuen Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Spree-Neiße

Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Spree-Neiße geht allen Haushalten im Spree-Neiße-Kreis mit der Juli-Ausgabe des „Spree-Neiße-Kuriers“ vom 26.07.03, dem Amtsblatt des Kreises, zu. Die Satzung, Antragsformulare und Hinweise für die Eltern können außerdem über die Internetseite der Kreisverwaltung (www.landkreis-spree-neisse.de) abgerufen werden. Deshalb werden die Eltern gebeten, schnellstmöglich den Antrag zur Erstattung von Fahrkosten an die Schulverwaltung des Kreises zu stellen. Damit sichern sie trotz der vorangeschrittenen Zeit die zügige Bescheiderteilung als Grundlage für den Erwerb einer Jahreskarte. Wichtigste Neuerung ist, dass sich die Eltern selbst um den Erwerb der Fahrscheine im Verkehrsbüro von Cottbusverkehr am Busbahnhof Cottbus bzw. den Servicestellen von Neißeverkehr bemühen müssen. Mit beiden Verkehrsunternehmen ist eine eltern- bzw. schülerfreundliche Vorgehensweise für den Erwerb von Jahreskarten vereinbart worden. Die Jahreskarten für den Zeitraum vom 01.08.2003 bis 31.07.2004 können entweder in der Form einer ABO-Jahreskarte bzw. einer Jahreskarte erworben werden. Beim Abschluss eines ABO-Jahresvertrages zahlen die Eltern in zehn Monatsraten jeweils ihren Eigenanteil lt. Satzung an das jeweilige Unternehmen. Beim Kauf einer Jahreskarte ist der um einige Euro günstigere Eigenanteil für das gesamte Jahr sofort zu entrichten. Der verbleibende Fahrpreis wird durch die Unternehmen direkt mit dem Schulverwaltungsamt verrechnet. Gemäß des ab August 2003 geltenden Tarifs beträgt der monatliche Eigenanteil für Anspruchsberechtigte 12,90 €. Beim Erwerb einer Jahreskarte beträgt der Eigenanteil 122,50 €. Voraussetzung für diese Verfahrensweise ist, dass Eltern einen Bescheid des Schulverwaltungsamtes in einem der Servicebüros vorlegen können, der ihre Anspruchsberechtigung bestätigt. Im Interesse eines möglichst reibungslosen Ablaufs des Verkaufs der Jahreskarten/Zeitkarten in o.g. Servicestellen von Cottbusverkehr und Neißeverkehr werden die Eltern dringend gebeten, nicht erst in den letzten Tagen vor dem Schulbeginn ihre Fahrausweise zu kaufen, sondern unmittelbar nach Erhalt des Bescheides. Empfängern von Sozialhilfe und von Grundsicherungsleistungen wird nahegelegt, den Anträgen auf Fahrkostenerstattung die entsprechenden Bescheide beizulegen, damit durch die Schulverwaltung die Fahrscheine für Anspruchsberechtigte bestellt und zugesandt werden können. Eltern bzw. Sorgeberechtigten von Schülern, die im Spree-Neiße-Kreis wohnen, mit sehr niedrigem Einkommen, wird empfohlen, in den zuständigen Sozialämtern prüfen zu lassen, ob möglicherweise ein Anspruch auf Befreiung von der Zahlung eines Eigenanteils besteht.


Schulverwaltungs- und Kulturamt
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