Pressemitteilung Nr. 153/03, 05.08.2003
Neue Wahlbekanntmachung zu den Kommunalwahlen 2003 im Amt Jänschwalde
Mit Datum vom 01.08.2003 hat der Landkreis Spree-Neiße festgestellt, dass die öffentliche Bekanntmachung der Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin für die Gemeinden Jänschwalde, Drewitz und Grießen des Amtes Jänschwalde vom 27.06.2003 zu den Kommunalwahlen am 26. Oktober 2003 rechtswidrig ist. Diese Feststellung basiert auf der Tatsache, dass nach dem Sechsten Gemeindeneugliederungsgesetz die Gemeinden Jänschwalde, Drewitz und Grießen des Amtes Jänschwalde ab 26.10.03 nach jetziger Rechtslage ihre Eigenständigkeit verlieren. Tatsache ist, dass am 26.10.2003 die Gemeindevertretung Jänschwalde und der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Jänschwalde sowie die Ortsbeiräte der neuen Ortsteile Jänschwalde Ost, Jänschwalde Dorf, Drewitz und Grießen zu wählen sind. Die Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Jänschwalde vom 27.06.03 wird deshalb mit sofortiger Wirkung aufgehoben und durch eine neue Wahlbekanntmachung ersetzt, die allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern morgen als Postwurfsendung zugestellt wird. Der Landrat bittet alle Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber, ihre Wahlvorschläge nach der neuen Wahlbekanntmachung bei der Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Jänschwalde einzureichen.
Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße