Pressemitteilung Nr. 193/03, 09.10.2003

Hilfsgelder für Brandenburger Agrarbetriebe

Ab sofort können Dürregeschädigte Agrarbetriebe in Brandenburg Anträge für das Bund-Länder-Existenzsicherungsprogramm stellen. Nachdem seit Juni bereits eine Reihe von Hilfsmaßnahmen für Brandenburgs Landwirtschaft auf den Weg gebracht wurden, stellen Bund und Land – wie angekündigt – zusätzliches Geld zur Verfügung. 

Jeder weiß, dass damit nicht die Millionenverluste der diesjährigen Ernte ausgeglichen werden können. Mit dem Geld ist aber eine wirksame Hilfe zur Existenzsicherung möglich. Im brandenburgischen Landeshaushalt sind für dieses und kommendes Jahr insgesamt 15 Mio. EURO für die Dürrehilfen reserviert. Dazu kommen die Gelder des Bundes. 

Antragsformulare sind über das Landwirtschaftsamt des Kreises erhältlich.

Im Online-Angebot des brandenburgischen Agrar- und Umweltministeriums sind die Formulare unter http://www.brandenburg.de/land/mlur/l/duerre.htm abrufbar.

Antragsberechtigt sind Landwirtschaftsbetriebe aller Rechtsformen, Gartenbaubetriebe und Betriebe der Aquakultur.

Die ausgefüllten Anträge müssen bis spätestens


Montag, den 27. Oktober 2003,


beim Landwirtschaftsamt des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. 

Nachfragen und weitere Informationen beim Amt für Landwirtschaft, Tel.: (03562) 986-18301.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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