Pressemitteilung Nr. 253/03, 18.12.2003

Volksbegehren ''gegen Zwangseingemeindungen und für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung''

Vertreter der Volksinitiative gegen Zwangseingemeindungen und für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung haben im Land Brandenburg fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt.

Auf der Grundlage des Volksabstimmungsgesetzes vom 14. April 1993 hat der Landesabstimmungsleiter die notwendigen Festlegungen zur Durchführung eines Volksbegehrens getroffen. Für das Volksbegehren gilt landesweit die Wahlkreiseinteilung wie zur Landtagswahl 1999, ebenso besteht die Verantwortlichkeit der für diese Wahl berufenen Kreiswahlleiter – sie handeln als Kreisabstimmungsleiter.

Die örtlichen Behörden erfüllen die Aufgaben als Abstimmungsbehörde. Alle örtlichen Behörden haben bis Anfang November in ortsüblicher Weise im Amtsblatt bzw. durch Aushang eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht. Dabei wurde der genaue Wortlaut des Volksbegehrens bekannt gemacht und es wurden konkrete Informationen gegeben, wann und wo man seine Unterschrift in die Eintragungslisten geben kann.

Im Landkreis Spree-Neiße besteht an allen Standorten der örtlichen Meldebehörden die Möglichkeit zur Eintragung und zwar zu den üblichen Sprechzeiten der jeweiligen Meldebehörde. Eintragungsberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 16. März 2004 das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihre Wohnung haben (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung ) sowie keinen Ausschlussgrund nach § 28 Abs. 2 Volksabstimmungsgesetzes erfüllen.

Auf Grund § 17 des Volksabstimmungsgesetzes können die Bürger ihr Eintragungsrecht nur bei der Abstimmungsbehörde ausüben, in der sie ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung haben. Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen.

Der Abstimmungszeitraum begann am 17.11.2003 und endet am 16. März 2004.

Durch Ihre Unterschrift unterstützen Sie das o.g. Volksbegehren.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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