Pressemitteilung Nr. 29/2004, 30.01.2004
Direkte Anbindung an den Grenzübergang Guben/Gubinek angekündigt
Im Rahmen des straßenbaulichen Gesamtkonzeptes des Landes Brandenburg ist eine Vielzahl von Ausbaumaßnahmen des Straßennetzes geplant. Eine dieser Ausbaumaßnahmen ist die Oder-Lausitz-Straße, welche von der A 20 beginnend bis zur A 13 führt. Ein Teilabschnitt dieser Strecke ist die Ortsumgehung Guben, die im Südosten des Landes Brandenburg an der Lausitzer Neiße liegt.
Die Ortsumgehung verläuft westlich der Stadt Guben. Die Planung und der Bau erfolgen in zwei Verkehrsabschnitten (VA): Der erste verbindet die B 320 westlich von Guben mit der B 112 im Süden bei Klein Gastrose und mit dem neuen Grenzübergang Guben/Gubinek bei Schlagsdorf; der 2. Verkehrsabschnitt verbindet die B 320 westlich von Guben mit der B 112 im Norden nördlich von Groß Breesen.
Während der 1. Verkehrsabschnitt für sich verkehrswirksam werden kann, stellt der zweite die Komplettierung zur voll funktionsfähigen Ortsumgehung dar. Für letzteren wurde das Planfeststellungsverfahren im Dezember 2003 abgeschlossen. Die ursprüngliche Planung sah vor, den Verkehr von Süden her auf die B 112 durch Klein Gastrose zu führen, östlich davon aus der B 112 auszuschleifen und westlich die Stadt Guben zu umfahren. In der Neißeniederung sollte über einen plangleichen Knoten eine Querverbindung zum bereits vorhandenen Knoten (alte B 112/ Grenzzufahrtsstraße B 97n) und weiterführend zum neuen Grenzübergang geschaffen werden.
Planfeststellung mit Einschränkungen
Aufgrund der Bedeutung der Ortsumgehung als Bestandteil der Oder-Lausitz-Straße und den damit verbundenen Anforderungen an die Verkehrssicherheit gab es im Planfeststellungsverfahren für den 1. Verkehrsabschnitt (Anhörungsverfahren) massiven Widerstand im Territorium von den Gemeinden, der Stadt, von Privatpersonen und der Polizei zur Führung der Trasse durch den Ortsteil Klein Gastrose und Bedenken zur plangleichen Lösung am Knoten 2 (Abzweig zum Grenzübergang).
Aufgrund dieser Situation hatte der Vorhabensträger, das Brandenburgische Straßenbauamt Cottbus, im laufenden Verfahren seinen Planfeststellungsantrag dahingehend eingeschränkt, dass der in den Planungsunterlagen dargestellte Bereich von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+620 des 1. Verkehrsabschnittes der Ortsumfahrung von der Planfeststellung ausgenommen wurde. In einem gesonderten Planfeststellungsverfahren sollten dann der Knotenpunkt 2 B 97n/B 112n mit der B 97n (Zufahrt zum Grenzübergang) und die Trassierung im Bereich Klein Gastrose überplant und rechtlich abgesichert werden.
Zielstellung der Überplanung für den Teilabschnitt Klein Gastrose war die Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Ort durch die Herausnahme des Durchgangsverkehrs, die Verringerung der Lärmbelästigung und die Vermeidung der Abtrennung des Grundstücks Nr. 17 westlich der B 112 von der übrigen Bebauung. Mit der gewählten Linie zur Planfeststellung dieses Abschnittes wird der Vorhabensträger dieser Zielstellung gerecht. Diese Festlegungen waren Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses zum 1. Verkehrsabschnitt im September 2001.
Mit der Herausnahme des Verkehrs aus dem Ortsteil Klein Gastrose und der planfreien Verknüpfung der B 97n/B 112n mit der B 97n zum Grenzübergang erhält die gesamte Ortsumgehung Guben eine einheitliche, den Anforderungen an einen hochleistungsfähigen Straßenzug entsprechende Streckencharakteristik.
Um Grenzsituation zu entschärfen: Direkte Anbindung geplant
Um die gegenwärtige Grenzstausituation zu entschärfen, wurde im Anhörungsverfahren zur separat geführten Planfeststellung des noch ausstehenden Abschnittes folgende Verfahrensweise angekündigt:
Nach der erfolgten Planfeststellung ist in der 1. Ausbaustufe (vom Bauende des 1. Verkehrsabschnittes beim Ortsteil Schlagsdorf bis zum Grenzübergang) eine niveaugleiche Anbindung, ohne die vorgesehene Ausbauschleife, zum Grenzübergang an die B 112 zu schaffen. Damit wäre die Führung der Lastkraftwagen von der B 320 auf den bereits in der Fertigstellung befindlichen 1. Verkehrsabschnitt mit direkter Anbindung an den Grenzübergang möglich.
Als 2. Ausbaustufe ist dann erst die Ausbauschleife bei Klein Gastrose mit Anbindung bei Groß Gastrose vorgesehen.
Eine zeitliche Fixierung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich, da der Planfeststellungsbeschluss für den ausgegliederten Abschnitt des 1. Verkehrsabschnittes noch aussteht. Die Vorstellungen des Vorhabensträgers zur Realisierung der 1. Ausbaustufe orientieren auf Sommer 2004.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße