SG Bußgeldstelle
Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stellt neben belastenden Verwaltungsakten und dem Verwaltungszwang eine weitere Möglichkeit dar, die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Durch die Festsetzung von Geldbußen soll insbesondere eine Mahnung an die Pflichten auf Grund der verschiedensten Gesetze für die unterschiedlichsten Lebensbereiche ausgesprochen werden.
Wenn Sie Fragen zu bereits eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren haben, steht Ihnen die Bußgeldstelle gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Leitung
Sachgebietsleiter BußgeldstelleHerr Grosa
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.3.42
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.3.42
Sprechzeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-MailDokumente zum Herunterladen
Fragebogen zum Antrag auf Zahlungserleichterung
Antrag herunterladen
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Finanzen
Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren
Herunterladen
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Finanzen
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