SG Wohngeldbehörde

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gezahlt.

Wohngeld wird auf Antrag bei der entsprechenden Wohngeldbehörde gewährt.


Wohngeldbehörden im Landkreis Spree-Neiße:

Stadtverwaltung Forst (Lausitz) – für die Bürger/innen der Stadt Forst (Lausitz)
Stadtverwaltung Guben – für die Bürger/innen der Stadt Guben
Stadtverwaltung Spremberg – für die Bürger/innen der Stadt Spremberg
Landkreis Spree-Neiße – für alle übrigen Städte und Gemeinden des Landkreises


Leitung

Sachgebietsleiterin Wohngeld
 Frau Schmidt
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.07
Telefon: 03562 986- 15050
Fax: 03562 986- 15088
E-Mail: sozialamt@lkspn.de

Sprechzeiten

Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-Mail

Dienstleistungen (3)

Lastenzuschuss für den Eigentümer seines selbst genutzten Wohnraumes
Mietzuschuss für den Mieter von Wohnraum
Wohngeld

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