SG Wohngeldbehörde
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gezahlt.
Wohngeld wird auf Antrag bei der entsprechenden Wohngeldbehörde gewährt.
Wohngeldbehörden im Landkreis Spree-Neiße:
Stadtverwaltung Forst (Lausitz) – für die Bürger/innen der Stadt Forst (Lausitz)
Stadtverwaltung Guben – für die Bürger/innen der Stadt Guben
Stadtverwaltung Spremberg – für die Bürger/innen der Stadt Spremberg
Landkreis Spree-Neiße – für alle übrigen Städte und Gemeinden des Landkreises
Leitung
Sachgebietsleiterin WohngeldFrau Schmidt
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.07
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.07
Sprechzeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-MailDienstleistungen (3)
Lastenzuschuss für den Eigentümer seines selbst genutzten Wohnraumes
Mietzuschuss für den Mieter von Wohnraum
Wohngeld
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