Ausbildungsförderung
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird neben dem klassischen Studium auch für schulische Ausbildungen gewährt.Für Schüler, deren leibliche Eltern im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wohnen, ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa zuständig.
Studenten wenden sich in Sachen BAföG an das Amt für Ausbildungsforderung beim Studentenwerk am jeweiligen Studienort. Sie können vom Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa aus rechtlichen Gründen keine Beratung erhalten.
Ein Anspruch auf „Schüler-BAföG“ besteht nur, wenn es sich um eine sogenannte schulische Ausbildung handelt. Diese ist z. B. bei allgemeinbildenden Schulen (z. B. Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen) ab Klasse 10 (wenn der Schüler nicht zu Hause wohnt), bei Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Fachschulen der Fall (z. B. Assistenten, Erzieher, Techniker). Daneben kann auch eine Förderung für die Ausbildung in den Medizinalfachberufen (z. B. Krankenschwester oder –pfleger, Physiotherapeut, medizinischer Bademeister und Rettungsassistent) beantragt werden.
Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie hier.
Informationen zum BAföG in leichter Sprache erhalten Sie hier.
Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien werden vom Land Brandenburg in der schulischen Bildung auf Grundlage des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BbgAföG) unterstützt. Die Landesausbildungsförderung soll Schülerinnen und Schülern helfen, einen zur allgemeinen Hochschulreife oder zur Fachhochschulreife führenden Bildungsgang erfolgreich abzuschließen.Weitere Informationen zum BbgAföG erhalten Sie hier.
Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das vom Bund finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sogenanntes „Aufstiegs-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge.Gefördert werden Fortbildungen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
Weitere Informationen zum AFBG erhalten Sie hier.
Informationen zum AFBG in leichter Sprache erhalten Sie hier.
Antragsverfahren
Die Antragsunterlagen für die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) und die Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) finden Sie hier.
Sprechzeiten
Nur nach VereinbarungFristen
- Antragstellung jederzeit möglich
Kontakt
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51) / Familienleistungen Bund/Land
Sachbearbeiterin BAfög/BbgAföG/AFBGBuchstaben A - L
Frau Mudrack
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.4.45
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.4.45
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