Kleinkläranlagen (bis 50 Einwohner)
- Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen für Kleinkläranlagen
- Abnahme nach Fertigstellung
- auf Wunsch Beratung zu Neubau und Umrüstung von KKA
Sprechzeiten
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 UhrDonnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Gebühren
Die Gebühr berechnet sich nach dem Nutzungsumfang sowie der beantragten Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis auf Grundlage des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) i. V. m. der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (GebOUmwelt).Fristen
- Antrag spätestens 4 Wochen vor Baubeginn
Kontakt
Fachbereich Umwelt (70) / SG Untere Wasserbehörde
Sachgebietsleiterin Untere WasserbehördeFrau Hanisch
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.36
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.36
Dokumente zum Herunterladen
Antrag Kleinklärananlage + Ausfüllhinweise
Download Antrag
Quelle: Landkreis Spree-Neiße, FB Umwelt - Untere Wasserbehörde
Merkblatt Errichtung und Betreibung einer Kleinkläranlage (KKA)
Download Merkblatt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße, FB Umwelt - Untere Wasserbehörde
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