Wärmepumpenanlagen
Die Errichtung und Inbetriebnahme von Wärmepumpen ist bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen und bedarf i. d. R. der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.Sprechzeiten
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 UhrDonnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Gebühren
Die Gebühr berechnet sich nach dem Anlagenwert sowie der beantragten Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis auf Grundlage des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) i.V.m. der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (GebOUmwelt).Fristen
- mindestens 6 Wochen vor Baubeginn
Kontakt
Fachbereich Umwelt (70) / SG Untere Wasserbehörde
Sachgebietsleiterin Untere WasserbehördeFrau Hanisch
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.36
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.36
Dokumente zum Herunterladen
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden
Download Antrag
Quelle: MUGV
Anzeige eines Erdaufschlusses gemäß § 56 BbgWG für die Nutzung von Erdwärme durch horizontale Erdwärmekollektoren
Download Anzeige
Quelle: Landkreis Spree-Neiße, FB Umwelt - Untere Wasserbehörde
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