Wärmepumpenanlagen

Die Errichtung und Inbetriebnahme von Wärmepumpen ist bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen und bedarf i. d. R. der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Sprechzeiten

Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Gebühren

Die Gebühr berechnet sich nach dem Anlagenwert sowie der beantragten Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis auf Grundlage des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) i.V.m. der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (GebOUmwelt).

Fristen

  • mindestens 6 Wochen vor Baubeginn

Kontakt

Fachbereich Umwelt (70) / SG Untere Wasserbehörde
Sachgebietsleiterin Untere Wasserbehörde
 Frau Hanisch
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.36
Telefon: 03562 986- 17016
Fax:03562 986- 17088
E-Mail: umweltamt@lkspn.de

Dokumente zum Herunterladen

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden
Download Antrag
Quelle: MUGV

Anzeige eines Erdaufschlusses gemäß § 56 BbgWG für die Nutzung von Erdwärme durch horizontale Erdwärmekollektoren
Download Anzeige
Quelle: Landkreis Spree-Neiße, FB Umwelt - Untere Wasserbehörde

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