Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, sofern eine Antragsberechtigung nach § 193 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben ist.Der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Der Erstattung eines Gutachtens geht eine Ortsbesichtigung voraus.
Sprechzeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-MailGebühren
- entsprechend der Gebührenordnung nachzufragen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Kontakt
Fachbereich Kataster und Vermessung (62) / Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Sachbearbeiter GrundstückswertermittlungHerr Schneidereit
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Fachbereich Kataster und Vermessung
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Zimmer: 215
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