Tierarzneimittelüberwachung

Die Tierarzneimittelüberwachung beinhaltet die Kontrolle der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften im Umgang mit Tierarzneimitteln und der ordnungsgemäßen Verfütterung von Futtermitteln an Tiere, die zum menschlichen Verzehr vorgesehen sind.

Es werden sowohl praktizierende Tierärzte als auch Einzelhandelsunternehmen und Landwirte kontrolliert. Proben werden regelmäßig genommen und untersucht.
Wer Lebensmittel liefernde Tiere hält, darf verschreibungspflichtige Stoffe oder Zubereitungen aus diesen zur Anwendung bei Tieren nur erwerben und anwenden, wenn sie als Arzneimittel zugelassen bzw. zulassungsfrei sind und vom Tierarzt für einen konkreten Krankheitsausbruch in der erforderlichen Menge verschrieben oder abgegeben wurden
Apothekenpflichtige Stoffe (auch Homöopathika!) oder Zubereitungen aus diesen dürfen zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren nur beim Tierarzt und in Apotheken bezogen werden.

Der Tierhalter muss Nachweise über Lieferant, Art und Menge der von ihm bezogenen Arzneimittel führen und diese mindestens 5 Jahre aufheben. Er muss die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren in einem Bestandsbuch dokumentieren und die Arzneimittel unzugänglich und unter hygienischen Bedingungen nach Angaben des Herstellers lagern. Die Verantwortung für die Dokumentationspflicht liegt beim Tierhalter, der alle Eintragungen unverzüglich und korrekt vorzunehmen hat. Die Form ist hierbei nicht vorgeschrieben, empfohlen wird die Form als Tabelle (siehe Beispiel).

Dokumente zum Herunterladen

Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln
Download Formular
Quelle: FB Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Download Merkblatt
Quelle: FB Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

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