Digitales EG-Kontrollgerät Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten

Allgemeine Informationen
Sie benötigen eine Fahrer-, Unternehmens- oder Werkstattkarte zur Bedienung des digitalen EG-Kontrollgerätes.

Fahrerinnen und Fahrer von LKW über 3,5 t und Bussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen müssen über ihre Lenk- und Ruhezeiten einen Nachweis führen. In neu zugelassenen Fahrzeugen wird der bisherige Fahrtenschreiber von dem neuen digitalen Kontrollgerät abgelöst. Das Fahrpersonal dieser damit ausgerüsteten Fahrzeuge muss eine scheckkartengroße Fahrerkarte in das Gerät einstecken, um es in Betrieb nehmen zu können.

Für die Antragsbearbeitung und Ausgabe von Fahrerkarten für Bürger und Werkstatt- bzw. Unternehmenskarten für anerkannte Werkstätten und Unternehmen, die im Landkreis Spree-Neiße ihren Wohnsitz bzw. Betriebssitz haben, ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Spree-Neiße zuständig.
 
Notwendige Unterlagen
Fahrerkarte
  • Schriftlicher Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • EU-Führerschein oder ausländischer EU/EWR-Führerschein
  • Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung im Halbprofil (35x45mm)
  • bei Erneuerung oder Ersatz wegen Beschädigung: alte Fahrerkarte
  • bei Verlust der Fahrerkarte: schriftliche Verlusterklärung
  • bei Diebstahl der Fahrerkarte: polizeiliche Diebstahlanzeige

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Sie sich ausweisen und eine Unterschrift für die Fahrerkarte auf einem Formblatt leisten müssen. Die Fahrerkarte kann unmittelbar durch das KBA an die Wohnanschrift übersandt werden. (Zustellungsgebühr beträgt 5,00 €). Eine weitere Vorsprache zum Abholen der Fahrerkarte ist daher nicht erforderlich.
Werkstattkarte
  • Schriftlicher Antrag
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Vollmacht des Inhabers bzw. Geschäftsführers
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Aktuelle Anerkennung d. Werkstatt nach § 57b StVZO (max. 5 Jahre alt)
  • Personalausweis des Technikers, für den die Karte beantragt wird
  • Arbeitsvertrag oder schriftliche Bestätigung des Arbeitsverhältnisses des Technikers
  • Schulungsnachweis des Technikers
  • Führungszeugnis des Technikers zur Vorlage bei einer Behörde
  • bei Erneuerung oder Ersatz wegen Beschädigung: alte Werkstattkarte
  • bei Verlust der Werkstattkarte: schriftlicher Verlusterklärung
  • bei Diebstahl der Werkstattkarte: polizeiliche Diebstahlanzeige
Unternehmenskarte
  • Schriftlicher Antrag
  • Gewebeanmeldung
  • ggf. Vollmacht des Inhabers bzw. Geschäftsführers
  • bei Erneuerung oder Ersatz wegen Beschädigung: alte Unternehmerkarte
  • bei Verlust der Unternehmerkarte: schriftliche Verlusterklärung
  • bei Diebstahl der Unternehmerkarte: polizeiliche Diebstahlanzeige

Rechtliche Grundlagen
  • Fahrpersonalgesetz (FPersG), Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Gebühren

  • Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie  (GebO MASGF)

Fahrerkarte: 38,00 Euro
Werkstattkarte: 45,00 Euro
Unternehmenskarte: 38,00 Euro

Kontakt

Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung
Sachbearbeiter Führerscheinangelegenheiten
Buchstaben P - S

 Herr Roball
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.08
Telefon: 03562 986- 13635
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de


Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung
Sachbearbeiterin Führerscheinangelegenheiten
Buchstaben >T - Z und Fahrlehrerrecht

 Frau Toborek
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.18
Telefon: 03562 986- 13654
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de

Seite zurück