i-Kfz
Generelle Voraussetzungen:- Die antragstellende Person muss in Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines einsprechenden Kartenlesers sein.
- Auf dem verwendeten Endgerät (PC, Smartphone etc.) muss die „AusweisApp2“ (siehe https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/) installiert und gestartet sein.
- Die antragstellende Person muss die Möglichkeit zur Teilnahme an einem der angebotenen Internet-basierten Zahlverfahren haben.
- Soll ein Antrag oder Vorgang für ein Kfz durchgeführt werden, was bereits zugelassen war oder ist, muss die letzte Zulassung dieses Kfz nach dem 01.01.2015 erfolgt sein.
Je nach Antragsart und Zulassungsstatus des betreffenden Kraftfahrzeugs werden neben den allgemeinen Fahrzeugdaten (Fahrzeug-Ident.-Nummer, Kennzeichen etc.) weitere Unterlagen und Informationen benötigt. Es ist zu beachten, es erfolgt innerhalb der genannten Vorgänge eine Überprüfung der Gebührenrückstände.
Im Nachgang befinden sich dazu detaillierte Auflistungen gestaffelt nach Art des Vorgangs bzw. nach Art der Unterlagen und Informationen.
Neuzulassung fabrikneues Fahrzeug
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person
- Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen
- Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person
- Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen
- Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person
- Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll, welches von dem Kenneichen abweicht, das ggf. im Rahmen der Außerbetriebssetzung reserviert wurde
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen
- Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person
- Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll, welches von dem Kenneichen abweicht, das ggf. im Rahmen der Außerbetriebssetzung reserviert wurde
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen
- Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person
- Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll, welches von dem Kenneichen abweicht, das ggf. im Rahmen der Außerbetriebssetzung reserviert wurde
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen
- Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person
- Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll, welches von dem Kenneichen abweicht, das ggf. im Rahmen der Außerbetriebssetzung reserviert wurde
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen
- Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Sicherheitscodes der Kennzeichen, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt
- Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen
- Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person
- Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt und dabei ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt
- Sicherheitscodes der Kennzeichen, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt
- Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen
- Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen
- Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt und dabei ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Sicherheitscodes der Kennzeichen, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt
- Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis zur Hauptuntersuchung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und HU-Prüfziffer, falls im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen
- Nachweis zur Sicherheitsprüfung mit Schlüsselnummer des Prüfortes und SP-Prüfziffer, falls für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist und im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes keine Informationen zu einer gültigen Sicherheitsprüfung vorliegen
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung der antragstellenden Person
- Reservierungs-PIN des reservierten Kennzeichens, falls ein Kennzeichenwechsel erfolgt und dabei ein zuvor reserviertes Kennzeichen verwendet werden soll
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Sicherheitscodes der Kennzeichen
- Datum zum Verwertungsnachweis und Nummer des Demontagebetriebs, falls das Fahrzeug im Inland verwertet wurde
Sprechzeiten
keine - online 24/7 möglich unter diesem LinkSeite zurück