Führerschein, Umtausch alter Führerscheine

Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen ältere Führerscheine gegen fälschungssichere und einheitliche Plastikkärtchen umgetauscht sein.

Umtausch des Führerscheins beantragen:
Die Antragstellung zum Umtausch des Führerscheins kann in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa in Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) oder im zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Es ist in jedem Fall ein Termin vorab zu vereinbaren.

Benötigt werden:
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung,
  • aktueller Führerschein,
  • ein biometrisches Passbild
Wer im Besitz eines Nachweises über die Erteilung der Fahrerlaubnis (s.g. VK30) ist, muss diese ebenfalls vorlegen.
Wer seine Fahrerlaubnis außerhalb des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa erworben hat, kann von sich aus einen Karteikartenabschrift bei der erteilenden Fahrerlaubnisbehörde des letzten Führerscheins beantragen und an die hiesige Fahrerlaubnisbehörde schicken. Liegt die Abschrift nicht vor, fordert die Fahrerlaubnisbehörde diese an.
 
Die Fahrerlaubnis an sich bleibt vom Umtausch unberührt. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Besitzstände und Fahrerlaubnisklassen werden in das neue Dokument übernommen.
 

Sprechzeiten

Bitte Online-Termin vereinbaren!

Gebühren

25,30 Euro

Fristen

Zeitplan zum Umtausch:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine):
 
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
 
II.   Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine):
 
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033


Zu beachten ist jedoch:
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins!

Davon unberührt bleiben die Kartenführerscheine, welche bereits ein Ablaufdatum haben. Diese sind zu dem genannten Datum umzutauschen.

Kontakt

Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung
Sachbearbeiterin Führerscheinangelegenheiten
Buchstaben K - O

 Frau Kluge
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.08
Telefon: 03562 986- 13648
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de


Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung
Sachbearbeiter Führerscheinangelegenheiten
Buchstaben P - S

 Herr Roball
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.08
Telefon: 03562 986- 13635
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de


Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung
Sachbearbeiterin Führerscheinangelegenheiten
Buchstaben >T - Z und Fahrlehrerrecht

 Frau Toborek
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.18
Telefon: 03562 986- 13654
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de

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