Baukontrollen bei der Bauausführung
- Durchführung von Baukontrollen bei bauaufsichtlich genehmigten oder freigegebenen (Anzeigeverfahren) Bauvorhaben zur Klärung von bauordnungsrechtlichen Fragen in der Bauausführung
Abnahmetermine können im Vorfeld am Donnerstag mit den Mitarbeitern telefonisch abgestimmt werden.
Zuständig ist außer den unten aufgeführten Personen auch der Sachbearbeiter, der für die Erarbeitung der Baugenehmigung/Freigabe zuständig war. Seine Telefonnummer ist dem Deckblatt der Genehmigung zu entnehmen.
Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 UhrGebühren
- werden für Schlussabnahmen nicht erhoben
Kontakt
Fachbereich Bauordnung (63) / SG Rechtliche Bauaufsicht (Widerspruchsbehörde Dezernat I)
BaukontrolleurHerr Zech
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.4.21
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.4.21
Fachbereich Bauordnung (63) / SG Rechtliche Bauaufsicht (Widerspruchsbehörde Dezernat I)
BaukontrolleurHerr Gründel
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.4.36
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.4.36
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