Wolf - Schadensmanagement und Präventionsförderung
Das Land Brandenburg gewährt Billigkeitsleistungen nach Paragraph 53 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg (LHO) zum Ausgleich von Sachschäden, die durch den Wolf verursacht wurden. Die Billigkeitsleistungen werden aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Nachteilen, die für die Tierhaltenden nicht vorhersehbar waren und durch bereits erfolgte Präventionsmaßnahmen auch nicht zu vertreten sind, gewährt.
Ausgeglichen werden folgende Schäden, sofern Wölfe als Verursacher nicht auszuschließen sind:
- Schäden an Tieren gemäß Anlage 1 zur Richtlinie.
- Sonstige Sachschäden, die Tierhaltenden infolge des Übergriffs auf die Tiere entstehen, zum Beipiel Schäden an Schutzzäunen und sonstigen Schutzvorkehrungen.
Weitere Informationen
Antragsformular Ausgleich von durch Wölfe verursachte Schäden (Link zur Webseite des MLEUV)Seite zurück