Denkmalförderung
Der Landkreis Spree-Neiße trägt zur Erhaltung und Pflege der Denkmale nach Maßgabe der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei. Es können Maßnahmen an Denkmalen im Landkreis Spree-Neiße gefördert werden, z. B. Sicherung und Erhaltung von Denkmalen, vorbereitende Maßnahmen.Die Förderung kann durch den Eigentümer oder Verfügungsberechtigten beantragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege besteht nicht.
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Sprechzeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-MailFristen
- bis 31.10. des laufenden Jahres für das Folgejahr
Kontakt
Fachbereich Bau und Planung (61) / Team Untere Denkmalschutzbehörde
Teamleiterin Untere DenkmalschutzbehördeFrau Hüttner
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.3.20
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.3.20
Dokumente zum Herunterladen
Antrag auf Bescheinigung EStG
Download Antrag
Quelle: Landkreis Spree-Neiße / FB Bau und Planung
Antrag auf Bewilligung Denkmalpflege
Download Antrag
Quelle: Landkreis Spree-Neiße / FB Bau und Planung
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