Bundeselterngeld

Das Elterngeld ermöglicht es Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, nach der Geburt die Erziehung und Betreuung ihres Kindes zu gewährleisten. Das wegfallende bzw. reduzierte Einkommen wird durch den Bezug von Elterngeld ausgeglichen.

Wichtige Voraussetzungen zum Bezug von Elterngeld für Mütter und Väter:
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind nach der Geburt selbst
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
  • Sie sind nicht erwerbstätig oder arbeiten höchstens 32 Stunden pro Woche
  • Sie leben in Deutschland
Elterngeld kann von Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen, Erwerbslosen sowie Hausfrauen und Hausmännern beantragt werden. Dabei ist der Bezug unabhängig von der Form der Beschäftigung des Elternteils, welche vor der Geburt des Kindes ausgeübt wurde.

Elterngeld gibt es in drei Varianten, welche miteinander kombiniert werden können:
  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld kann für bis zu 12 Lebensmonate innerhalb der ersten 14. Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
 
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus kann doppelt so lang wie das Basiselterngeld auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus bezogen werden.
 
Partnerschaftsbonus
Unter bestimmten Voraussetzungen können Elternteile zusätzliche Monate ElterngeldPlus beziehen. Diese Variante ermöglicht es Eltern ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufzuteilen.
 
Für eine genaue Beratung zu den verschiedenen Varianten wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitenden der Elterngeldstelle.
 
Weitere Informationen zum Bundeselterngeld erhalten Sie hier.
 
Informationen zum Elterngeld und ElterngeldPlus in leichter Sprache erhalten Sie hier.
Informationen zur Elternzeit in leichter Sprache erhalten Sie hier.
 
Antragsverfahren
 
Das Bundeselterngeld kann über den Onlinedienst oder in Papierform beantragt werden.
 
Ab sofort können Elterngeldanträge auch online auf der bundesweiten Plattform www.elterngeld-digital.de ausgefüllt werden. Ein digitaler Assistent unterstützt Sie bei Fragen und erleichtert so die Antragsstellung. ElterngeldDigital ist ein zusätzliches Angebot für Eltern
 
Bei der Nutzung der Online-Plattform führt Sie ein digitaler Antragsassistent Schritt für Schritt durch das Antragsformular. Der Antragsassistent hilft bei Fragen rund um das Elterngeld und prüft, ob die eingegebenen Daten valide sind. Der Elterngeldrechner hilft den Antragsstellenden, Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus untereinander aufzuteilen. Die zuständige Elterngeldstelle wird automatisch ermittelt. Nach Eingabe der Daten muss der Antrag noch ausgedruckt, unterschrieben und postalisch an die zuständige Elterngeldstelle gesendet werden.
 
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen, können Sie sich diesen online auf der Internetseite des Landkreises Spree-Neiße herunterladen. Der Antrag wird Ihnen nach telefonischer Rücksprache mit der Bundeselterngeldstelle auch übersandt. Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie diesen unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen in der Bundeseltern­
geldstelle ein.
 

Kontakt

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51) / Familienleistungen Bund/Land
Sachbearbeiter Bundeserziehungsgeld / Elterngeld
Buchstaben A-L

 Herr Klekar
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.4.44
Telefon: 03562 986- 15105
Fax:03562 986- 15188
E-Mail: elterngeld@lkspn.de


Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51) / Familienleistungen Bund/Land
Sachbearbeiterin Bundeserziehungsgeld / Elterngeld
Buchstaben M-Z

 Frau Städter
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.4.44
Telefon: 03562 986- 15106
Fax:03562 986- 15188
E-Mail: elterngeld@lkspn.de

Dokumente zum Herunterladen

Antrag auf Elterngeld
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