Anbauverbot: Zulassung von Ausnahmen (Kreisstraßen)
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Gemäß § 24 Absatz 1 und 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) sind Anbauverbotszonen und Anbaubeschränkungszonen außerhalb von Ortsdurchfahrten festgeschrieben. Nach § 24 Absatz 9 BbgStrG können Ausnahmen im begründeten Einzelfall durch die Straßenbaubehörde zugelassen werden.
Sprechzeiten
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 UhrDonnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin zu vereinbaren.
Fristen
- 10 Arbeitstage
Kontakt
Fachbereich Bau und Planung (61) / SG Untere Straßenbaubehörde
Sachbearbeiterin StraßenverwaltungFrau Methke
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.3.12
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.3.12
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