Fachbereich Bauordnung (63)
Hier erfolgt die Prüfung und Bescheidung von Bauanträgen, die die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen zum Inhalt haben und in der Regel genehmigungsbedürftig gemäß § 54 i.V.m. § 55 der Landesbauordnung Brandenburg sind. Damit soll sichergestellt werden, dass von dem beabsichtigten Vorhaben keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Ihm obliegt die Pflicht der Überwachung bei der Errichtung genehmigungsbedürftiger als auch genehmigungsfreier baulicher Anlagen, die sich auf sämtliche öffentlich-rechtliche Vorschriften wie das Bauplanungs-, Bauordnungs-, Immissionsschutz-, Denkmal- und Naturschutzrecht u.a.m. erstreckt.
Er ist verantwortlich für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten hinsichtlich des Bauordnungs- und Bauplanungsrechtes.
Diese Aufgaben werden wahrgenommen durch die Arbeitsgebiete (Sachgebiete)
- technische Bauaufsicht (präventive Überwachung)
- rechtliche Bauaufsicht(repressive Überwachung)
- Widerspruchsbehörde (Dezernat I / vorinstanzliche Kontrolle)
Die Untere Bauaufsichtsbehörde bietet Bauwilligen und Objektplanern an, sich rechtzeitig beraten zu lassen - außer zu zivilrechtlichen Fragen. Damit können Verzögerungen und Risiken im späteren Antragsverfahren vermieden werden.
Die erforderlichen aktuellen Formulare für die Bau-Antragstellung und der notwendigen Anzeigen für die Errichtung Ihres Bauvorhabens können Sie auch unter Bürgerservice -> Formular- und Antragsservice - Fachbereich Bauordnung - aufrufen und ausfüllen.
Die Anzeige des Baubeginns sowie der abschließenden Fertigstellung Ihres Bauvorhabens können Sie per E-Mail an die Untere Bauaufsichtsbehörde schicken. Eine Nachsendung per Brief ist dann nicht mehr erforderlich.
Für die Übersendung von großen Dateianhängen steht Ihnen ein Upload auf einen Server zur Verfügung. Folgen Sie bitte den Anweisungen auf dieser Seite (Menüpunkte Kreisverwaltung - Fachbereich Bauordnung - Dateiupload).
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Bei Sachfragen zu Ihrem Vorgang wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bearbeiter.
Wo
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - KreishausHeinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Leitung
Sprechzeiten
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 UhrDonnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstleistungen (11)
Abbruch von Gebäuden - Anzeige - Änderung baulicher Anlagen
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Abnahme von fliegenden Bauten
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Baukontrollen bei der Bauausführung
Baukontrollen, sonstige
Beratung zu Bauvorlagen
Beratung zur Durchführung von Bauvorhaben
Beratung zur Eintragung von Baulasten
Prüfung Brandschutz
Prüfung Standsicherheitsnachweis (Statik)
Sachgebiete zu diesem Amt/Fachbereich (2)
SG Rechtliche Bauaufsicht (Widerspruchsbehörde Dezernat I)
SG Technische Bauaufsicht
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