Pressemitteilungen: 7205


15.04.2020   Nr. 106/2020

Wertstoffhöfe wieder geöffnet


14.04.2020   Nr. 105/2020

Dringende Kreistags-Fachausschüsse tagen in Forst (Lausitz)


14.04.2020   Nr. 104/2020

Brandenburg setzt Quarantäneregeln für Ein- und Rückreisende um


09.04.2020   Nr. 103/2020

Hilfe für Mieterhaushalte: Vereinfachter Zugang zum Wohngeld während der Corona-Krise


09.04.2020   Nr. 102/2020

Lausitzklinik Geschäftsführer zu Gespräch in Kreisverwaltung


09.04.2020   Nr. 101/2020

Landkreis untersagt die Vermietung von Paddelbooten


08.04.2020   Nr. 100/2020

Informationen zu Corona-Abstrichstellen während der Feiertage


08.04.2020   Nr. 99/2020

Hinweis des Jugendamtes: Vaterschaftsanerkennungen sind weiterhin möglich


08.04.2020   Nr. 98/2020

Kindertagespflegestellen werden für den Notfallbetrieb im Landkreis geöffnet


08.04.2020   Nr. 97/2020

Mitarbeiter der Kreisverwaltung prüfen vor Ort den Gesundheitszustand von in Quarantäne lebenden Personen


07.04.2020   Nr. 96/2020

Coronavirus: Das ist noch erlaubt – das ist leider verboten

Kurz vor Ostern: Antworten auf häufige Fragen zur Brandenburger Eindämmungsverordnung
06.04.2020   Nr. 95/2020

Informationen zur Trichinenprobenannahme während der Feiertage


06.04.2020   Nr. 94/2020

Einrichtung eines kostenlosen Testzugangs für die digitalen Angebote der Kreisbibliothek bis zum 11.05.2020 möglich

Das Lesen geht weiter!  
03.04.2020   Nr. 93/2020

Forst hilft gemeinsam den Helfenden – Mund- und Nasenmasken nähen für Sicherheit


03.04.2020   Nr. 92/2020

Informationsveranstaltungen "AGRARFÖRDERUNG 2020" abgesagt


03.04.2020   Nr. 91/2020

Landrat ruft Kommunen zur Teilnahme am Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ auf


02.04.2020   Nr. 90/2020

SOS Kinderdorf Lausitz/MGH – Wir lassen Sie nicht allein!


02.04.2020   Nr. 89/2020

Ehrenamtliche Kräfte nähen fleißig


31.03.2020   Nr. 88/2020

Arbeitslosigkeit sinkt im März - Arbeitsmarkt noch ohne Auswirkungen der Corona-Krise


31.03.2020   Nr. 86/2020

Corona: Für neue „Ein-Elternregelung“ bei Notfallbetreuung gilt gleiches Antragsverfahren vor Ort